SCALPEX® AL 23 – Bleifarbe entfernen und Asbest entfernen ohne Staubentwicklung
Wer in der Altbausanierung Bleifarbe entfernen muss, steht vor einem Zielkonflikt: Der Altanstrich muss vollständig herunter, gleichzeitig darf kein bleihaltiger Staub in die Raumluft gelangen. Genau dafür ist SCALPEX® AL 23 entwickelt. Das alkalische Abbeizgel weicht bleihaltige Anstriche, asbesthaltige Beschichtungen und alte Silikatfarben chemisch auf, statt sie mechanisch abzutragen. Auch beim Asbest entfernen aus Beschichtungen arbeiten Sie damit ohne Staubentwicklung und ohne toxische Dämpfe. Die standfeste Gelkonsistenz haftet an senkrechten Flächen, läuft nicht ab und löst mehrere Anstrichschichten in einem einzigen Arbeitsgang im Treppenhaus, im Flur, in Küche und Wohnraum.
- Entwickelt für das Abbeizen von bleihaltigen und asbesthaltigen Anstrichen
- Gelform mit optimaler Viskosität – standfest an senkrechten Flächen
- Keine Staubentwicklung beim Abtrag
- Fortschreitende, sehr aktive Wirkung – wirksam ab 30 Minuten
- Löst mehrere Anstrichschichten in einem Arbeitsgang
- Auf zahlreichen Baustellen zur Entfernung von Bleifarbe von der Cramif validiert (Cramif = französischer Träger der gesetzlichen Unfallversicherung)
- Sehr geringer VOC-Gehalt
- Leicht biologisch abbaubar nach OECD-Kriterium 301 F
- Abbaugrad nach 28 Tagen: 70 bis 80 %
Schritt 1: Auftragen
Das Abbeizgel satt und in dicker Schicht auf die zu behandelnde Fläche auftragen.
Schritt 2: Abdecken
Die behandelte Fläche mit PE-Baufolie abdecken. Die Folie hält die Feuchtigkeit im Gel und verstärkt die Abbeizwirkung deutlich.
Schritt 3: Einwirken lassen
Einwirkzeit 30 Minuten bis mehrere Stunden je nach Schichtdicke und Art der Beschichtung (bleihaltiger Anstrich, asbesthaltige Beschichtung, Silikatfarbe).
Schritt 4: Abnehmen
Den gelösten Anstrich mit Breitspachtel oder Schaber abnehmen.
Schritt 5: Neutralisieren
Untergrund mit SCALP NDS 72 spülen und neutralisieren, damit die Fläche für den neuen Aufbau bereit ist.
SCALPEX® AL 23 wird dort eingesetzt, wo alte Anstrichaufbauten kontrolliert entfernt werden müssen:
- Altbau und Gründerzeitbestand mit vielen übereinanderliegenden Anstrichschichten
- Nachkriegs- und Plattenbauten aus der Zeit vor dem Asbestverbot (Datum bitte prüfen, siehe Notes)
- Treppenhäuser, Flure und Hausflure in bewohnten Objekten
- Wohnungen – Küchen, Wohn- und Schlafräume
- Innenwände im Rahmen von Kernsanierungen und Modernisierungen
Zielgruppen: Fachbetriebe für Schadstoffsanierung, Maler- und Lackiererbetriebe, Bauunternehmen im Sanierungsbereich sowie die Wohnungswirtschaft.
*Die Angaben zum Ertrag dienen nur als Anhaltspunkt. Anhand dieser Daten lässt sich der Kostenaufwand für Bauvorhaben abschätzen. Sie sind in keinem Fall vertraglich bindend; nur durch Versuche lässt sich die genau aufzutragende Produktmenge für die verschiedenen zu behandelnden Untergründe bestimmen.
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